Batteriegesetzhinweise – Urban Mobility 24

Batteriegesetzhinweise

Hinweispflicht zur Akku/Industriebatterie-Entsorgung

Da an all unseren Elektrofahrzeugen, die wir vertreiben und/oder ausliefern, Industriebatterien/Akkus verbaut sind, sind wir dazu verpflichtet sie auf folgendes hinzuweisen:

Altbatterien (Indusbriebatterien/Akkus/Gerätebatterien/…) gehören nicht in den Hausmüll und müssen entsorgt werden. Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Akkus/Industriebatterien gesetzlich verpflichtet.

Alte Akkus, die Sie als neue von uns gekauft haben, können Sie an unsere Adresse unentgeltlich zurücksenden.


Schadstoffhaltige Akkus/Industriebatterien sind mit dem Zeichen einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet unter der ein chemisches Symbol (Cd, Hg, Pb) steht, das jeweils für die Einstufung des ausschlaggebenden schädlichen Schwermetalls steht. Die 3 folgenden Symbole bedeuten, dass die Akkus nicht in den Hausmüll gelangen dürfen.


„Pb“ = steht für Blei, d.h. Akku enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
„Cd“ = steht für Cadmium, d.h. Akku enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
„Hg“ = steht für Quecksilber, d.h. Akku enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten für den Vertrieb von Akkus

Laut § 10 BattG sind wir dazu verpflichtet, dem Endverbraucher je Akku 7,50 € Pfand einschließlich Umsatzsteuer zu berechnen, falls sie beim Kauf eines neuen Akkus keinen alten Akku zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis zusätzlich berechnet.

Wenn Sie uns einen alten Fahrzeug-Akku zurückgeben, den sie bei uns als NEU erworben haben (§ 9 BattG) sind wir dazu verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag für den neuen Akku zurückzuerstatten.

Fahrzeug-Akkus dürfen per Post aufgrund der Gefahrengutverordnung nicht versendet werden. Rückgabeort der Akkus ist die Firmenadresse (Impressum).

Alternativ könne die Akkus/Industriebatterien auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden.

Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Allerdings kann die Rücknahme im Wertstoffhof auf der Fahrzeug- oder Akku-Rechnung quittiert werden. Gegen Vorlage der Rechnung erhalten Sie das Batteriepfand zurück.

Bitte beachten Sie diese Hinweise.